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  2. Beitragssatz
  3. Beiträge sonstige freiwillige Versicherte

Sozialversicherung

Sonstige freiwillige Versicherte

Die freiwillige Krankenversicherung bietet die Möglichkeit, den Versicherungsschutz und Leistungsumfang auch ohne gesetzliche Versicherungspflicht in Anspruch zu nehmen.

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Die Voraussetzungen im Überblick

Grundsätzlich müssen alle Menschen in Deutschland kranken- und pflegeversichert sein. Alle, die vor Beginn der freiwilligen Versicherung Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung waren und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns nicht versicherungspflichtig sind, können sich bei der novitas bkk freiwillig versichern. 

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft haben, dann freuen wir uns auf Ihren Anruf unter der Rufnummer 0800 656 6100.

Einige Beispiele

Wer ist freiwillig versichert:

Freiwillig gesetzlich versichert sind zum Beispiel:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

    deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

  • Selbständige und Freiberuflerinnen oder Freiberufler

  • Rentnerinnen oder Rentner,

    die die erforderliche Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt haben.

  • Personen ohne eigenes Erwerbseinkommen,

    die nicht über die Familienversicherung abgesichert sind.

  • Studentinnen und Studenten,

    die aus der studentischen Krankenversicherung ausgeschieden sind.

Sie sind Selbstständig?

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beitragshöhe und Ihren Möglichkeiten - übersichtlich und verständlich erklärt.

Infos für Selbstständige

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Nach oben ist der Beitrag gedeckelt: Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt beitragsfrei.

Nach unten gibt es eine Untergrenze: Auch bei geringerem tatsächlichem Einkommen wird mindestens die Mindestbemessungsgrundlage zugrunde gelegt – das betrifft vor allem Selbständige mit schwankenden Einnahmen oder Personen ohne laufendes Einkommen.

Beitragsbemessungsgrenze (jährlich) 69.750,00 €
Beitragsbemessungsgrenze (monatlich) 5.812,50 €
Mindestbemessungsgrundlage (freiwillig Versicherte allgemein)1.318,33 € mtl.

Alles wichtige auf einen Blick

Besonderheiten je nach Personengruppe

Freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner

Sie erfüllen die erforderliche Vorversicherungszeit für die KVdR nicht?

Dann können Sie sich unter Umständen auch freiwillig krankenversichern. Nachfolgende Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen:

  1. Sie waren bereits vor Renteneintritt bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert.

  2. Sie waren unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft als Rentner oder Rentnerin für mindestens 12 Monate oder in den letzten fünf Jahren für mindestens 24 Monate bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Rentenantrages privat krankenversichert sind, ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

Freiwillig versicherte Rentnerinnen & Rentner

Betragshöhe

Bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern ist für die Beitragsberechnung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Dies bedeutet für Sie: Sie zahlen aus Ihrer gesetzlichen Rente, ausländischen Rente, Versorgungsbezügen, Betriebsrenten, Miet- und Pachteinnahmen, Kapitaleinkünften, Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder Einkünften aus einem Angestelltenverhältnis Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Welche Beitragssätze dafür herangezogen werden, sehen Sie in der nachfolgenden Tabelle:

EinkunftsartBeitragssatz KV

Beitragssatz PV

(ohne Kinder)*

Beitragssatz PV

(mit 1 Kind)**

Gesetzliche Rente14,6 % + 3,6 %4,2 %3,6 %
Versorgungsbezüge14,6 % + 3,6 %4,2 %3,6 %
Ausländische Rente7,3 % + 1,8 %4,2 %3,6 %

Einkünfte aus 

selbstständiger Tätigkeit

14,6 % + 3,6 %4,2 %3,6 %

Arbeitseinkommen aus

Angestelltenverhältnis

14,0 % + 3,6 %4,2 %3,6 %

Miet- und 

Pachteinnahmen

14,0 % + 3,6 %4,2 %3,6 %
Kapitaleinkünfte14,0 % + 3,6 %4,2 %3,6 %

 

*Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent zur Pflegeversicherung.

**Ab einem Kind entfällt der Zuschlag, ab dem zweiten Kind reduziert sich der Beitragssatz um zusätzlich 0,25 Prozentpunkte pro Kind (für alle Kinder unter 25 Jahren).

Beitragszuschuss für freiwillig Versicherte Rentnerinnen & Rentner

Sie erhalten vom Rentenversicherungsträger auf Antrag (Formular R0820) einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Sie erhalten die Rente ohne Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vom Rentenversicherungsträger ausgezahlt zuzüglich des Beitragszuschusses. Ihre Beiträge zur Krankenkasse müssen Sie daher direkt an die Krankenkasse zahlen.

Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung; den Beitrag zahlen Sie allein.

Üben Sie eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis aus, dessen Entgelt die Minijobgrenze überschreitet, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung und des gesetzlichen Zusatzbeitrages und 1,8 Prozent zur Pflegeversicherung.

Die Beiträge zur freiwilligen Kranken -und Pflegeversicherung der Rentner werden immer nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze fällig. Diese liegt im Jahr 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich. Übersteigen Ihre gesamten Einnahmen diesen Betrag, sind Beiträge nur aus 5.812,50 Euro zu zahlen.

Für freiwillig versicherte Rentnerinnen & Rentner gibt es jedoch auch ein Mindestbemessungsentgelt. Dieses liegt im Jahr 2026 bei 1.318,33 Euro monatlich. Liegen Ihre gesamten Einkünfte unter dem Mindestbemessungsentgelt, werden Ihre Beiträge aus 1.318,33 Euro monatlich berechnet.

Antrag

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht müssen Sie einen Antrag stellen. 

Gründe dafür können zum Beispiel sein:

  • Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

  • Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld

  • Eine dauerhafte Reduzieren der Wochenarbeitszeit um mindestens die Hälfte der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit im Betrieb, zum Beispiel bei Altersteilzeit

  • Die Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit

  • Die Einschreibung als Studentin oder Student oder die berufspraktische Tätigkeit

Antrag zum Download

Befreiung der Versicherungspflicht

Für Ihren Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung nutzen Sie bitte dieses Formular.

befreiung-versicherungspflicht-novitas-2026-06 (PDF, 91,9 KB, barrierefrei)
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