- Zahlung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Elektronischer Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU)
- Übermittlung der Verdienstbescheinigung (DTA EEL)
- Mitwirkung bei Rückfragen der Krankenkasse
Besonderheiten: In den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses besteht in der Regel kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Bei wiederholter Erkrankung können besondere Regelungen gelten.
Zuschüsse zum Krankengeld sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
